ADAC Trial-Schule

In Jahr 2018 haben wir erstmals an drei Terminen über den ADAC ein Trial-Schnuppern für Jungen und Mädchen im Alter von 5 - 16 Jahren angeboten.  In 2020 werden wir hier nicht mitspielen, der ADAC führt die Veranstaltungen aber mit den Ortsclubs Heide und Schleswig durch. 

 

Flyer zum Download (PDF)

Weitere Informationen und Bedingungen siehe unten.


Informationen des ADAC Schleswig-Holstein :

ADAC Motorrad Trial Schule -Schnuppern leicht gemacht!

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Ortsclubs, welche sich schwerpunktmäßig im Motorrad-Trial-Sport betätigen, führen der ADAC Schleswig-Holstein und seine Ortsclubs gemeinsam die ADAC Motorrad Trial Schule durch. Hierbei handelt es sich um einen Einstieg in den sicheren Motorsport. Ziel ist es, junge interessierte Menschen, die bisher noch keinen Kontakt zum Motorrad-Trial-Sport hatten, an eben diesen heranzuführen.

Die Ortsclubs stellen hierfür geeignete Motorräder zur Verfügung, die bei den einzelnen Lehrgängen der ADAC Motorrad Trial Schule eingesetzt werden. Der jeweilige veranstaltende Ortsclub wird durch geeignete Instruktoren/Trainer den interessierten Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für den Einstieg in den Motorrad-Trial-Sport vermitteln. Darüber hinaus stellt er geeignete Flächen für die Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule zur Verfügung.

 

Teilnehmerinformationen

Wer kann teilnehmen?

Die ADAC Motorrad Trial Schule richtet sich an Jungen und Mädchen im Alter zwischen 5 und 16 Jahren, die Interesse am Motorrad-Trial-Sport haben. Die Teilnehmer/innen müssen sicher, auch in kritischen Situationen, das Fahrradfahren beherrschen. Die Teilnehmer/innen dürfen über keinerlei Wettbewerbserfahrung verfügen und bisher maximal an 2 Lehrgängen zur ADAC Motorrad Trial Schule teilgenommen haben.

Die Teilnehmerzahl pro Lehrgang ist auf 10 Teilnehmer/innen begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Teilnehmer/innen pro Lehrgang.

Mindestens ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person muss während des gesamten Lehrganges auf dem Lehrgangsgelände anwesend sein.

 

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt mittels des vom ADAC Schleswig-Holstein bzw. vom veranstaltenden Ortsclub herausgegebenen Anmeldeformulars bis zu dem vom Ortsclub angegebenen Anmeldeschluss, siehe hierzu die Lehrgangsinformation des Ortsclubs. Die Anmeldung ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Anmeldungen, die von nur einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wurden, erklärt dieser, dass alleiniges Sorgerecht besteht.

In der Anmeldung ist die Angabe des Alters und der Körpergröße zwingend erforderlich, damit die Zuteilung eines geeigneten Motorrades möglich ist.

 

Was kostet mich die Teilnahme?

Die Teilnahmegebühr pro Lehrgang zur ADAC Motorrad Trial Schule beträgt 15,00 Euro. Darin enthalten ist die Bereitstellung der Motorräder und der Sicherheitsbekleidung sowie die Vermittlung der Inhalte gemäß dieser Richtlinien zur Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule, der Versicherung und sonstiger Gebühren.

Die Teilnahmegebühr ist vor Ort bei der Anmeldung bar zu entrichten oder auf das vom Ortsclub angegebene Konto im Vorwege zu überweisen. Näheres hierzu ist in der Lehrgangsinformation des Ortsclubs geregelt.

 

Welche Motorräder stehen zur Verfügung?

Die Ortsclubs stellen zur Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule passende Fahrzeuge zur Verfügung. Die Motorräder sind speziell zur Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule hergerichtet und von ihrer Leistung her entsprechend gedrosselt und dem Einsatzzweck angepasst. Die Motorräder verfügen über eine zweckentsprechende Funkabschaltung mit deren Hilfe der Instruktor/Trainer auf Knopfdruck den Zündfunken unterbrechen kann, um so den Motor während der Fahrt ausschalten zu können.

 

Brauche ich einen eigenen Helm?

Die Teilnehmer haben festes, Knöchel bedeckendes Schuhwerk und Ganzkörper bedeckende Bekleidung (lange im Unterschenkelbereich eng anliegende Hose und langärmeliges Sweatshirt) sowie Wechselbekleidung mitzubringen. Wenn vorhanden, ist ein eigener Motorradhelm sinnvoll. Auch eigene Arm- und Knieschützer (z.B. vom Inlineskaten) sowie Handschuhe (Leder oder Textil) sind gerne mitzubringen.

Die Ortsclubs stellen für die Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule eine begrenzte Anzahl an Helmen und Sicherheitsbekleidung inkl. Handschuhen zur Verfügung, die von den Teilnehmern genutzt werden können. Da insbesondere die Helme von mehreren Personen an einem Lehrgang benutzt werden, werden ebenfalls Sturmhauben ausgegeben, die im Anschluss von den Teilnehmern behalten werden dürfen.

 

Was wird bei der ADAC Motorrad Trial Schule gemacht?

Die Kinder sollen bei der ADAC Motorrad Trial Schule unter fachkundiger Aufsicht das Fahren mit einem Trial-Motorrad erlernen. Ziel ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne großen Kostenaufwand die Möglichkeit zu geben, herauszufinden, ob sie talentiert und geeignet für diesen Sport sind und daran Spaß haben könnten. Beim Lehrgang wird insbesondere auf nachfolgende Einzelbereiche wert gelegt.

 

Kennenlernen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen sich mit den Trainern und Instruktoren sowie auch untereinander bekannt, um mögliche Ängste abzubauen. Ein wesentlicher Bestandteil bei dem Lehrgang ist die gegenseitige Unterstützung und Hilfestellung.

Bekleidung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Bedeutung und Wichtigkeit der Sicherheitsbekleidung und deren korrekte Handhabe kennen.

Technik
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen kurzen Überblick über die Funktion des Motors, der Kraftübertragung, der Bremsen sowie der Federung und Lenkung.

Aufwärmen

Beim Motorrad-Trial werden verschiedenste Muskelpartien beansprucht. Hierzu ist es erforderlich, dass der Körper langsam mit Aufwärmübungen, Dehn- und Gleichgewichtsübungen in Schwung gebracht wird. Hinzu kommen auch entsprechende Lockerungsübungen.

Funktion des Motorrades
Die Bedienelemente des Motorrades wie Bremshebels vorn und hinten, Kickstarter, Gasdrehgriff, Choke, Kraftstoffhahn, Notausschalter und Kupplung werden den Kindern spielerisch erklärt, probiert und getestet.

Fahrtraining Teil 1
Im ersten Teil des Fahrtrainings sollen die Fähigkeiten zum Starten des Motorrades, das Anfahren mit dem Motorrad aus dem Stand sowie des richtigen Bremsens gelernt und trainiert werden.

Fahrtraining Teil 2
Im zweiten Teil des Fahrtrainings wird das Fahren eines Kreisbogens, einer vorgeschriebenen Kehre und einer Slalomfahrt geübt. Hierbei wird auch die richtige Blickführung mit einbezogen.

Fahrzeugpflege
Zum Motorradsport gehört auch die richtige Pflege und Reinigung des Sportgerätes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen die Grundreinigung des Fahrzeuges, das Prüfen der Verbrauchsmaterialien und den Zündkerzenwechsel.

 

Spiel zum Abschluss und Feedback
Die Feedbackrunde kann spielerisch gestaltet werden. Hierzu bietet sich möglicherweise an, sich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemeinsam im Kreis aufzustellen und sich diagonal einen kleinen Ball zuzuwerfen. Wer den Ball fallen lässt ist an der Reihe mitzuteilen, wie der Tag gewesen ist. Die Instruktoren und Trainer sollten sich da nicht ausnehmen.

Motorrad-Trial-Sport in Schleswig-Holstein
Den Eltern werden während des Lehrganges wichtige Informationen zur Struktur im Motorsport, der Bedeutung des ADAC und seiner Ortsclubs, den Trainingsmöglichkeiten sowie den persönlichen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Motorrad-Trial näher gebracht. Entsprechende Handouts, Flyer und sonstige Informationsmaterialien werden mitgegeben.

 

Instruktoren und Trainer?

Die eingesetzten Instruktoren und Trainer sind sich ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bewusst. In diesem Zusammenhang bilden sich die Instruktoren und Trainer regelmäßig weiter. Der leitende Instruktor- und/oder Trainer sollte im Besitz einer DOSB-Übungsleiterlizenz Stufe C – Breitensport sein.

 

Wie sieht die Aufsichtspflicht aus?

Bei den Lehrgängen zur ADAC Motorrad Trial Schule muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer mindestens von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Diesem obliegt während der Dauer des Lehrganges die gesetzliche Aufsichtspflicht. Die Verantwortlichkeit der Instruktoren und Trainer beschränkt sich ausschließlich auf die sportlichfachlich erforderlichen Lehrgangseinheiten.

 

Wie sollen sich Teilnehmer und Eltern verhalten?

Die Teilnehmer, Teilnehmerinnen und Eltern haben sich zu jedem Zeitpunkt des Lehrganges sportlich fair und kooperativ zu verhalten. Den Anweisungen der Instruktoren und Trainern ist grundsätzlich Folge zu leisten. Bei Missachtung und besonderem Fehlverhalten obliegt die Entscheidung eines Ausschlusses vom Training den Instruktoren und Trainern.

 

Noch mehr Infos hier ADAC S.-H.